Die regelmäßigen Prüfungen gemäß DGUV V3 sollen einerseits die Sicherheit in den Betrieben erhöhen und schützen die Unternehmer andererseits auch vor Haftungen bei von den elektrischen Betriebsmitteln verursachten Sach- und Personenschäden. Die Elektrogeräteprüfung deckt Schwachstellen und Gefahrenquellen an elektrischen Geräten und Anlagen frühzeitig auf. Auf diese Weise können auch eventuelle Garantie- oder Gewährleistungsansprüche der Hersteller gewahrt werden.
Ist die Prüfung Pflicht?
Die regelmäßige Elektroprüfung der Betriebsmittel ist für alle Arbeitgeber Pflicht. Dies ist in § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gesetzlich verankert.